San Marino
Begrenzung in der App: 70 km/h.
Tempo
70 km/h im ganzen Straßennetz, und das Schild kann nur senken. Artikel 37 setzt siebzig Kilometer in der Stunde su tutta la rete stradale del territorio della Repubblica — eine einzige Zahl für das ganze Land, ohne Straßenarten und ohne Fahrzeugkategorien. Die Beschilderung weist die Abschnitte aus, auf denen eine niedrigere Zahl gilt, und angehoben werden darf die Grenze nur durch ein besonderes Dekret für neu gebaute Straßen, deren Bauweise es zulässt. Ein solches Dekret gibt es im Gesetzesarchiv nicht: die beiden auffindbaren Tempodekrete, 33/1970 für die Superstrada Borgo Maggiore–Dogana und 47/1976 für das gesamte Netz, setzen beide dieselben siebzig. Eine eigene Grenze für Anhänger, Gespanne oder Wohnmobile gibt es nicht.
Quelle. Codice della strada, Decreto Delegato 26 maggio 2008 n.81, art. 37, testo coordinato aggiornato al 19 gennaio 2024
Maße — der Kodex verweist von sich weg
Der Straßenkodex San Marinos enthält nicht eine einzige Maßzahl. Wer den Codice della strada von vorn bis hinten liest, findet bloß Artikel 54, wonach Fahrzeuge, die "per la propria sagoma, massa o carico, superino le dimensioni o i pesi consentiti dalla segnaletica stradale", von Fall zu Fall eine Erlaubnis des Polizeichefs brauchen, und dazu einen Schilderkatalog mit leeren Platzhaltern der Art "…metri". Liest man nur den Kodex, lautet der Schluss, San Marino sei ein Andorra: die Maße stehen auf dem Schild und nicht im Gesetz.
Dieser Schluss ist falsch, und Artikel 54 sagt selbst, warum. Er verweist auf Legge 20 settembre 1985 n.108, "Norme per la definizione, classificazione dei veicoli e la regolamentazione delle caratteristiche tecniche", deren Artikel 15 wortwörtlich "Dimensioni massime dei veicoli" heißt. Dieses Gesetz lebt: es fehlt in der Aufhebungsliste des Kodex in Artikel 72, es wird von Artikel 54 in der Gegenwartsform angerufen, und es steht im Verzeichnis des Kodex "LEGGI CITATE NEL TESTO COORDINATO".
Die Änderungskette, und warum sie ganz gelesen werden muss
Artikel 15 ist viermal neu geschrieben worden, und die vier Fassungen sagen Verschiedenes über genau die Zahlen, um die es auf dieser Seite geht.
| Akt | Was er mit Artikel 15 gemacht hat |
|---|---|
| Legge 20 settembre 1985 n.108 | ursprüngliche Fassung |
| Decreto 24 febbraio 1994 n.17, art. 6 | ersetzt den ganzen Artikel — Breite 2,50, Wohnwagen 6,05/8, Wohnmobil 8,00, Gespann 18,35 |
| Decreto 15 luglio 1996 n.98, art. unico | ersetzt erneut — Breite 2,55, Wohnwagen 6,50/8, Gespann 18,75 |
| Decreto 4 febbraio 2004 n.14, art. 3 | ersetzt erneut — die ganze Längenliste wird umgeschrieben |
| Decreto 4 maggio 2004 n.58, art. 3 | der Consiglio Grande e Generale ratifiziert 14/2004 mit Änderungen, und dieser Text ist der endgültige |
Bei 1994 stehenzubleiben hätte fünf von sechs Feldern falsch gemacht: die Breite 2,50 statt 2,55, das Wohnmobil 8,00 statt 12,00 und das Gespann 18,35 statt 18,75. Das ist genau die Art Fehler, für die es die Methodenregel gibt — zitiere die Fassung, die gilt, und niemals ein ungelesenes Original.
Decreto Delegato 22 febbraio 2017 n.24 schreibt die Artikel 3, 5, 6, 7, 7 bis, 7 ter und 14 desselben Gesetzes um und führt die EU-Fahrzeugklassen L, M, N und O ein. Artikel 15 rührt es nicht an.
Die geltende Fassung
Artikel 15 der Legge 108/1985, in der Fassung nach Decreto 4 maggio 2004 n.58 art. 3:
Art. 15 Dimensioni massime dei veicoli
Tutti i veicoli per poter circolare su strada, aree pubbliche o comunque aperte al pubblico, non possono superare le seguenti dimensioni:
1) lunghezza massima: veicolo a motore diverso da un autobus: 12,00 m; rimorchio: 12,00 m; autoarticolato 15,50 m ovvero 16,50 m (a condizione che l'avanzamento massimo del perno ralla rispetto al filo carrozzeria posteriore del semirimorchio sia contenuto entro i 12,00 m …); autotreno: 18,75 m; autosnodato: 18,75 m; autobus a 2 assi: 13,50 m; autobus aventi più di 2 assi:
15,00 m; autobus + rimorchio: 18,75 m. […] Ogni veicolo a motore o veicolo combinato in movimento deve potersi iscrivere in una corona circolare dal raggio esterno di 12,50 m e dal raggio interno di 5,30 m (fascia di ingombro).
2) larghezza massima, esclusi i retrovisori, di metri 2,55 aumentati a metri 2,60 per i veicoli adibiti al trasporto di merci in regime di temperatura controllata e rispondenti alle prescrizioni tecniche internazionali per le suddette categorie di veicoli (norme A.T.P.).
3) Altezza massima di metri 4,00 che può raggiungere i metri 4,30 negli autobus, e negli autosnodati, autoarticolati e autotreni, adibiti al trasporto di persone; fanno eccezione le caravans che devono avere la carrozzeria con le seguenti dimensioni massime: 1. lunghezza di metri 6,50 se ad un asse; metri 8 se a due assi; 2. larghezza di metri 2,30; 3. altezza da terra non superiore a 1,8 volte la larghezza della carreggiata.
| Maß | Zahl | Woher |
|---|---|---|
| Breite, Auto | 2,55 | Nummer 2 |
| Breite, Wohnwagen | 2,30 | die caravans-Ausnahme, Nummer 2 |
| Höhe | 4,00 | Nummer 3 |
| Länge, Wohnwagen | 6,50 / 8,00 | die caravans-Ausnahme, Nummer 1 — ohne Deichsel |
| Länge, Wohnmobil | 12,00 | Nummer 1, veicolo a motore diverso da un autobus |
| Gespann | 18,75 | Nummer 1, autotreno |
Die Wohnwagenbreite von 2,30 ist das strengste Maß des ganzen Materials. Zwei Meter dreißig sind fünfundzwanzig Zentimeter unter der Breite, die fast jeder moderne Wohnwagen hat — ein Wagen mit 2,50 m ist in allen Ländern ringsum völlig legal und in San Marino zu breit. Die Ausnahme ist nicht auslegungsfähig: sie benennt le caravans im Klartext und setzt drei eigene Zahlen auf den Aufbau. Dass die Zeile oft Alarm schlagen wird, ist kein Fehler, sondern der Sinn der Sache; wer gewarnt wird, hat etwas erfahren, was ihm kein anderer Dienst erzählt.
Die Ausnahme steht grammatisch unter Nummer 3, gilt aber allen drei Maßen. Das Wort Altezza steht am Anfang des Absatzes und danach fanno eccezione le caravans, mit einer Liste, die Länge, Breite und Höhe über Grund aufzählt. Eine Ausnahme, die drei Maße aufzählt, ist eine Ausnahme von drei Regeln, gleichgültig wo in der Nummerierung der Redakteur sie unterzubringen geruhte. Dieselbe Liste stand in der Fassung von 1996 als eigener Absatz hinter allen drei Nummern; die Ratifikation von 2004 schob sie unter Nummer 3, ohne die Worte anzutasten.
Das Höhenfeld trägt die allgemeine Vier, nicht die caravans-Formel. Die eigene Höhenregel des Wagens ist relativ — höchstens das 1,8-fache der Spurweite —, und nach der Spurweite fragt das Formular nicht. Diese Formel ist zudem in der Praxis strenger als vier Meter: ein Wagen mit 2,10 m Spurweite landet bei 3,78. Vier Meter sind also die Zahl, die sicher bindet, und darunter schweigt die App lieber, als eine Spurweite zu raten.
Die Wohnwagenlänge ist 6,50 mit einer Achse und 8,00 mit zweien, genau wie in Albanien, und nach Achsen fragt das Formular nicht. Das Feld bekommt deshalb die höhere Zahl: über acht Metern ist der Wagen zu lang, gleichviel auf wie vielen Achsen er steht, und dazwischen wissen wir es nicht und haben zu schweigen. Dieselbe Ausnahme wie in Albanien, und sie ist Land für Land notiert.
Gemessen wird der Aufbau, ohne Deichsel. Die Ausnahme sagt devono avere la carrozzeria con le seguenti dimensioni massime, und die Karosserie ist der Wagen ohne den Zug. Der Gegensatz ist zudem gewollt: die Fassung von 1994 schrieb die allgemeine Regel als "lunghezza totale, compresi gli organi di traino" und die caravans-Ausnahme im selben Atemzug als "la carrozzeria". San Marino geht deshalb mit "utan" in MATBASIS, zusammen mit Finnland, dem Vereinigten Königreich und Monaco. Die App fragt nach der Gesamtlänge des Wagens mitsamt der Stange, ein Wagen mit 8,60 m ist hier also legal.
Das Wohnmobil hat 12,00, nicht 8,00. Bis 2004 gab es einen eigenen Satz — "la lunghezza massima delle autocaravans non può eccedere … gli 8,00 metri" —, und er verschwand, als der Artikel in seiner Gesamtheit ersetzt wurde. Das Wohnmobil fällt damit auf veicolo a motore diverso da un autobus zurück, zwölf Meter. Das ist zugleich die lockerere der beiden Lesarten, beide Wege führen also hierher.
Die Breite für das Wohnmobil ist 2,55, nicht 2,30. Die caravans-Ausnahme nennt nur caravans, und das Wort autocaravan steht in der geltenden Fassung überhaupt nicht. Nichts zieht das Wohnmobil in die schmalere Zahl des Wagens hinein, und 2,55 ist obendrein die lockerere der Möglichkeiten. Die Ausnahme für 2,60 ist ausdrücklich für ATP-Fahrzeuge mit temperaturgeführtem Gut geschrieben, also für Kühlfahrzeuge, genau wie in Monaco.
Das Tempo in seiner Gänze
Artikel 37 des Codice della strada:
Ai fini della sicurezza della circolazione e per la tutela della incolumità delle persone, su tutta la rete stradale del territorio della Repubblica è stabilito il limite di velocità di settanta chilometri orari; apposita segnaletica indica i tratti stradali nei quali è obbligatorio osservare un limite di velocità inferiore. Con apposito decreto, il limite di velocità generale stabilito al comma che precede può essere elevato nel caso di realizzazione di strade le cui caratteristiche costruttive e funzionali lo consentano e sempre con l'apposizione di apposita segnaletica.
Siebzig gelten also jeder Straße und jedem Fahrzeug, und eine gesonderte Zahl für Anhänger oder Fahrzeugzüge steht nirgends im Kodex. Die Anhebungsklausel im zweiten Satz verlangt ein eigenes Dekret, und die beiden Tempodekrete des Gesetzesarchivs — Decreto 12 agosto 1970 n.33 für die Superstrada Borgo Maggiore–Dogana und Decreto 14 settembre 1976 n.47 für das gesamte Netz — setzen dieselben siebzig wie der Kodex. Die Begrenzung liegt deshalb bei 70 und kann in der Praxis nichts bremsen: sie liegt genau auf der Zahl des Gesetzes.
Im Übrigen kennt der Kodex drei niedrigere Stufen, und alle drei kommen vom Schild und nicht von einer Fahrzeugart: Artikel 15 spricht von Straßen "con limite di velocità pari o inferiore ai 50 Km/h", Artikel 16 von zone 30, und die Artikel 18, 25 und 26 kommen auf "strade su cui vige il limite di 70 km/h" als die höchste Sorte zurück. Die Bußgeldstaffel in Artikel 66 misst den Verstoß in Stufen von 40 und 60 km/h über der geltenden Grenze.
Methodennotizen
Der konsolidierte Kodex wird als ZIP ausgeliefert, nicht als Seite. Der Weg ist /on-line/home/testi-coordinati.html → eine Kategorieseite docCat.NNNNNNNN.1.150.20.html → documento17103585.html, das mit Content-Type: application/download_zip und Content-Disposition: attachment antwortet. Im Archiv liegen zwei PDF, ein sauberes und eines mit Änderungsnoten am Rand. An keines von beiden kommt man, indem man einem Link mit einem Dateinamen darin folgt.
Das Gesetzesarchiv hat kein blätterbares Verzeichnis, aber sein Suchformular steht offen. /on-line/home/archivio-leggi-decreti-e-regolamenti.html nimmt ein unauthentifiziertes POST gegen einen Lucene-Index entgegen. Die Felder sind P0_path (/home/tomcat/indicizzazione/indexleggi), P0_title, P0_document (Freitext im Fließtext), P0_tipo, P0_numero, P0_anno, annoiniziale, annofinale und P0_paginazione. Die Antworten zeigen auf documentoNNNNNNNN.html, das rohes application/pdf liefert. Die ganze Änderungskette oben wurde so gefunden: P0_title=dimensioni massime veicoli gab 1994 und 1996, P0_title=definizione classificazione veicoli gab 2004 und 2017. Anführungszeichen um eine Phrase in P0_document geben null Treffer — suche nach einem einzelnen Wort.
Die Website spricht sich von der Echtheit los. Jede Seite trägt die Zeile "qualsiasi documento estratto dal presente sito non ha carattere di autenticità … Per avere una copia autentica … è necessario rivolgersi alla Segreteria Istituzionale". Das hier ist die eigene Veröffentlichung des Parlaments und das Beste, was aus der Ferne zu lesen ist, aber wer nach einer Zahl handeln will, sollte wissen, dass die förmlich echte Abschrift bei der Segreteria Istituzionale liegt.
**Das Wort caravan steht nicht im Straßenkodex.** Eine Suche in den 149 000 Zeichen des konsolidierten Kodex gibt null Treffer auf caravan, null auf autocaravan und einen einzigen auf roulotte. Wäre die Lektüre beim Kodex stehengeblieben, wäre San Marino eine Zeile mit "je Straße" in jedem Feld geworden — sechs leere Zellen statt der strengsten Wohnwagenbreite des Landes.
Quellen
- Codice della strada — Decreto Delegato 26 maggio 2008 n.81 (Ratifikation von DD 28 aprile 2008 n.67), testo coordinato aggiornato al 19 gennaio 2024. Artikel 37 (Tempo), Artikel 54 (Fahrzeuge über dem beschilderten Maß), Artikel 72 (Aufhebungen).
- Legge 20 settembre 1985 n.108 — Norme per la definizione, classificazione dei veicoli e la regolamentazione delle caratteristiche tecniche. Artikel 15.
- Decreto 24 febbraio 1994 n.17 — art. 6 ersetzt Artikel 15; art. 9 hebt die Dekrete 30/1987, 132/1989, 12/1991 und 114/1991 auf.
- Decreto 15 luglio 1996 n.98 — art. unico ersetzt Artikel 15 aufs Neue.
- Decreto 4 maggio 2004 n.58 — Ratifikation mit Änderungen des Decreto 4 febbraio 2004 n.14; art. 3 gibt Artikel 15 seine geltende Fassung.
- Decreto Delegato 22 febbraio 2017 n.24 — die EU-Klassen L, M, N und O in die Legge 108/1985; rührt Artikel 15 nicht an.
- Decreto 14 settembre 1976 n.47 — 70 km/h im ganzen Straßennetz, die Zahl, die der Kodex danach übernahm.
