Slowenien
Begrenzung in der App: 90 km/h.
Tempo
90 km/h auf den übrigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, 100 auf der Autobahn. 47. člen senkt auf 80 nur für Fahrzeuge über 3,5 t, die einen Wohnwagen ziehen; für ein Auto unter 3,5 t gibt es keine Absenkung.
Quelle. PISRS, ZPrCP, 46. člen (3) 3. und 48. člen (1) 3., inoffizielle Konsolidierung bis einschließlich Uradni list RS 14/26 vom 2026-02-24
Maße — 4,20 im Gesetz, 4,00 in jeder Zusammenfassung
Slowenien liefert zwei Funde auf einmal: der Personenkraftwagen liegt außerhalb, und die Höhenzahl, die kursiert, ist falsch.
Der Anwendungsbereich ist in 2. člen (1) Fahrzeugklasse für Fahrzeugklasse aufgezählt, und M1 ist nicht dabei:
(1) Ta pravilnik velja za: – največje mere in mase motornih vozil kategorij M2, M3 in N ter priklopnih vozil kategorij O; – največje mere kmetijskih in gozdarskih traktorjev kategorij T in C …
Außerdem definiert 4. člen, was ein Anhänger ist, und die Definition ist eine Güterdefinition:
– »priklopnik« pomeni priklopno vozilo, namenjeno priključitvi na motorno vozilo (razen polpriklopnikov) ter konstruirano in opremljeno za prevoz blaga;
"Gebaut und ausgerüstet zur Beförderung von Gütern." Ein Wohnwagen ist gebaut, um darin zu wohnen. Und Priloga I wiederholt dieselbe Eingrenzung in genau der Zeile, die alle zitieren:
- motorno tovorno vozilo s priklopnikom 18,75 m
Ein tovorno vozilo ist ein Lastfahrzeug. Eine Zeile für einen Personenkraftwagen mit Anhänger gibt es in der ganzen Anlage nicht. Slowenien hat also keine Längengrenze für ein Wohnwagengespann — aus zwei voneinander unabhängigen Gründen: das Auto liegt außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschrift, und die einzige 18,75-Zeile gilt ausdrücklich Lastfahrzeugen.
Und dieselbe Definition leert die eigene Zeile des Wagens, was diese Seite zunächst übersehen hat. Die Zeile in Priloga I lautet - priklopnik 12,00 m, und priklopnik ist genau das Wort, das 4. člen als za prevoz blaga gebaut definiert. Die Zahl blieb trotzdem mehrere Runden lang in der Tabelle unten stehen, mit derselben Begründung zwei Absätze darüber zitiert. Das war inkonsequent: die Definition kann nicht gelten, wenn sie die Zeile des Gespanns leert, und aufhören zu gelten, wenn sie die des Wagens leert. Die Zelle sagt jetzt keine.
Breite und Höhe sind davon nicht berührt, und der Unterschied ist lesenswert. 1.2 c) lautet vsa ostala vozila und 1.3 za vsa vozila — Auffangposten, die das Güterwort nicht tragen — und 2. člen (1) nimmt priklopnih vozil kategorij O ausdrücklich in den Anwendungsbereich auf. Ein Wohnwagen ist Klasse O. Die Breite 2,55 und die Höhe 4,20 gelten also dem Wagen; es sind nur die Zeilen, die auf priklopnik geschrieben sind, die es nicht tun. Dieselbe Vorschrift, drei Zeilen, zwei Ergebnisse.
Und die Höhe ist nicht 4,00. Die Anlage sagt:
1.3 Največja višina (za vsa vozila) 4,20 m
Das wurde zweimal gelesen, das zweite Mal auf Rohbyte-Ebene aus der PDF der Ausgabe, um einen Zeichenfehler in der Extraktion auszuschließen. Die Zahl wird mittelbar von gov.si e-uprava gestützt, wo die Obergrenze für den izredni prevoz der Kategorie I mit 4,2 m višine angegeben ist — wäre die allgemeine Grenze 4,00 gewesen, hätte diese Kategorie dort begonnen.
Quelle. Pravilnik o merah in masah vozil v cestnem prometu, Uradni list RS št. 138/2006, S. 15835–15845, in Kraft am 1. Januar 2007, gelesen aus der PDF der Ausgabe: uradni-list.si/_pdf/2006/Ur/u2006138.pdf.
| Maß | Slowenien | Fundstelle |
|---|---|---|
| Breite, Auto | gilt nicht — M1 außerhalb des Anwendungsbereichs | 2. člen (1) |
| Breite, Anhänger | 2,55 m (2,60 Isothermaufbau, 3,06 Traktor) | Priloga I 1.2 c), a), b) |
| Höhe | 4,20 m (za vsa vozila) | Priloga I 1.3 |
| Länge, Wohnwagen | keine — die Zeile steht auf priklopnik, definiert za prevoz blaga | Priloga I 1.1, 4. člen |
| Länge, Wohnmobil | gilt nicht — M1 außerhalb des Anwendungsbereichs | 2. člen (1) |
| Länge, Gespann | keine anwendbare Grenze | Priloga I 1.1 |
Die Anlage hat außerdem eine Zeile, zu der es anderswo keine Entsprechung gibt: eine Fahrzeuggruppe, die eigens zur Beförderung von Personenkraftwagen eingerichtet ist, darf 22,00 m lang sein, aber nur auf Autobahn, Schnellstraße und Hauptstraße.
Die Messweise. 3. člen (2): alle Maße in Priloga I werden nach der technischen Spezifikation TSV 148 (Straßenfahrzeuge) beziehungsweise TSV 422 (Traktoren) gemessen, brez pozitivnih odstopanj — ohne positive Toleranzen. Dieselbe Formulierung, die die Slowakei verwendet, und die beiden sind die einzigen, die sie ausschreiben.
Gegen die Maße zu verstoßen ist in Slowenien kein Verbot, sondern eine Umstufung, genau wie in der Slowakei: ZCes-1 32. člen macht die Beförderung zum izredni prevoz, der einer Genehmigung der DRSI bedarf.
Methodennotiz: PISRS ist eine JS-Hülle mit API-Token, das Gesetzblatt ist offen. Die Rechtsdatenbank pisrs.si liefert 11 805 Byte leere Hülle; /api/… gibt 404 und /extapi/predpis/PRAV7838 antwortet mit 498 "Za dostop do vsebine je potrebno podati API žeton!". Ein Token verlangt ein Konto, also eine Anmeldung, also Halt. Der Weg drumherum bestand darin, die ganze Ausgabe des Uradni list als PDF zu holen und den Text zu extrahieren — 11 MB, 1,6 Millionen Zeichen, mit der Vorschrift auf S. 15835.
Die Änderung Ur. l. RS 48/2011 (Pravilnik o dopolnitvi Pravilnika o merah in masah vozil v cestnem prometu, Nr. 2297, in Kraft am Tag nach der Verkündung) wurde auf demselben Weg geholt und gelesen, denn 4,20 widerspricht der Zahl, die kursiert, und die Behauptung darf nicht auf einer ungelesenen Änderung ruhen. Ihr
- člen tut genau eine Sache:
V Pravilniku o merah in masah vozil v cestnem prometu (Uradni list RS, št.
138/06) se v Prilogi I v točkah 2.2.1 in 2.2.2. pod a) in b) za besedilom »40 ton« doda simbol »*« in besedilo »(44 ton – samo na odseku avtoceste A3 Terminal Sežana–Terminal Fernetiči, št. odseka 0372)«.
Sie betrifft also die Nummern über Massen, nicht über Maße, und fügt eine Fußnote über 44 Tonnen auf einem einzigen Autobahnabschnitt hinzu. Die Maße in Priloga I 1.1–1.3 sind unverändert.
