Montenegro
Begrenzung in der App: 80 km/h.
Tempo
80 km/h überall, die Autobahn eingerechnet, für motorna vozila koja vuku prikolicu za stanovanje. Чл. 38 ст. 2 sagt ausdrücklich, dass die Fahrzeuggrenze auch auf einer Straße gilt, auf der das Gesetz oder das Schild mehr erlaubt. Ohne Anhänger gelten чл. 36 und 37: 50 innerorts (bis 80, wenn das Schild es sagt), 130 Autobahn, 100 Schnellstraße, 80 sonstige Straße. Seit dem 2026-08-07 gelten die Temporegeln nach dem neuen чл. 38a auch der Durchschnittsgeschwindigkeit, nicht nur der augenblicklich gemessenen.
Quelle. Zakon o bezbjednosti saobraćaja na putevima, "Službeni list CG" 33/12, чл. 38 ст. 1 т. 1. Die ganze Änderungskette 58/14, 14/17 (odluka US), 66/19 und 111/26 vom 2026-07-30, in Kraft seit dem 2026-08-07 ist Akt für Akt gelesen; keiner davon rührt чл. 38 an
Maße — dieselbe Zweistufenkonstruktion wie bei den Nachbarn, aber ohne die Teilung, die 18,00 ergibt
Montenegro baut die Maße in zwei Stufen, genau wie Bosnien-Herzegowina, Serbien und Rumänien. Das Zakon o bezbjednosti saobraćaja na putevima (ZBSP) чл. 242 ст. 1 sagt, ein Kraftfahrzeug und ein Anhängefahrzeug im Verkehr hätten die vorgeschriebenen Bedingungen hinsichtlich Maßen, Gesamtmasse und Achslast zu erfüllen, und der letzte Absatz desselben Paragraphen überlässt die Zahlen dem Ministerium:
Bliže uslove koje moraju da ispunjavaju vozila u saobraćaju na putu u pogledu dimenzija, ukupne mase i osovinskog opterećenja, tehničkih uslova i uređaja, sklopova i opreme i tehničkih normativa propisuje organ državne uprave nadležan za poslove saobraćaja.
Die Zahlen stehen im Pravilnik o bližim uslovima koje moraju da ispunjavaju vozila u saobraćaju na putevima, erlassen vom Ministarstvo saobraćaja i pomorstva auf der Grundlage von чл. 242 ст. 8, verkündet im "Službeni list CG" 2/2015 am 16. Januar 2015 und in Kraft seit dem 24. Januar 2015. Die Verordnung hob in чл. 129 den früheren Pravilnik … u pogledu dimenzija, ukupne mase, osovinskog opterećenja, zaštite okoline, uređaja i opreme ("Službeni list CG" 40/10) auf.
Quellen. Das Gesetz gelesen aus der eigenen PDF des Verkündungsblatts über supcg.me, abgeglichen mit dem Akt des Gazettes sluzbenilist.me/propisi/319139 über die Registriernummer (671) und die Seitenzahl (122). Die Verordnung gelesen aus der eigenen PDF des Ministeriums auf gov.me/dokumenta/09ef4d20-93ad-4ae5-906a-58bcd82d7963. Das Änderungsgesetz 58/14 aus supcg.me, das Änderungsgesetz von 2026 aus der Aktendatenbank des Parlaments zakoni.skupstina.me/zakoni/web/app.php/akt/4072 (EPA 905, angenommen, verkündet als "Sl. list CG" 111/26). Alles abgerufen am 2026-08-08.
| Maß | Montenegro | Fundstelle |
|---|---|---|
| Breite, Auto und Wagen | 2,55 m | Pravilnik чл. 16 ст. 1 т. 5 |
| Höhe | 4,00 m | Pravilnik чл. 17 ст. 1 |
| Länge, Fahrzeug | 12,00 m | Pravilnik чл. 15 ст. 1 т. 1 und т. 7 |
| Länge, Gespann | 18,75 m | Pravilnik чл. 15 ст. 2 т. 2 |
Die Gespannzeile ist die, die genau zu lesen lohnt, weil sie wie die bosnische und die deutsche aussieht und es nicht ist. Чл. 15 ст. 2 zählt fünf Kombinationen auf: Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger 16,50 m, Bus mit Anhänger 18,75 m, Container- und Fahrzeugtransport 21,00 m, Touristenbahn 40,00 m — und als zweite Nummer
za vučno vozilo sa prikolicom - 18,75 m
Ein ziehendes Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Nummer sagt nichts über Güter. Es gibt keine Entsprechung zu Bosniens Buchstabe c) oder zu Nr. 3 a) der StVZO, also keine allgemeine Kombinationszeile bei 18,00 m, in die ein Wohnwagen fiele. Die Teilmaße 15,65 m und 16,40 m, mit denen die Nummer fortfährt, werden zwischen tovarni prostor, den Laderäumen, gemessen, und ein Wohnwagen hat nichts dergleichen zu messen — aber das nimmt die Hauptzahl nicht weg, es lässt bloß die Teilmaße ohne Anwendung. Montenegro landet deshalb bei 18,75 m und nicht bei 18,00. Es ist dieselbe Wortwahl wie in Kroatien, vučnog vozila s prikolicom, und sie gibt dieselbe Antwort.
Die 12 m des Wagens werden ab der Zugöse gemessen, und das steht ausgeschrieben da. Чл. 15 ст. 1 т. 7 setzt 12,00 m für die Klassen O und R und fügt in Klammern hinzu, "dužina prikolice se mjeri od vučnog oka rude do najisturenije tačke na zadnjem kraju vozila" — die Länge des Anhängers wird von der Zugöse der Deichsel bis zum hintersten Punkt des Fahrzeugs gemessen. Die meisten übrigen Rechtsvorschriften des Dokuments sagen nicht, wo die Messung anfängt. Hier steht es, und es heißt, dass die Deichsel in die 12 Meter des Wohnwagens hineinzählt. Für einen normalen Wohnwagen spielt das keine Rolle; für einen langen Wagen mit einer langen Deichsel kann es das.
Die Ausnahmeliste in чл. 15 ст. 4 nimmt das nicht zurück, und diese Lektüre ist gemacht. Die Seite behauptete früher bloß, die vierzehn Posten der Liste nähmen "unter anderem die Kupplungseinrichtung" aus, und solange das so dastand, konnte das Land aussehen, als widerspräche es sich selbst: т. 7 rechnet die Zugöse ein, eine ausgenommene Kupplung würde sie herausrechnen. Die Liste ist nun in der eigenen PDF des Ministeriums gelesen, und den Widerspruch gibt es nicht. Der betreffende Posten ist der elfte, und er ist in seinem eigenen Wortlaut begrenzt: "uređaji za spajanje priključnog vozila kod motornih vozila" — Einrichtungen zum Ankuppeln eines Anhängefahrzeugs, an Kraftfahrzeugen. Das ist die Anhängerkupplung am Auto. Ein Wohnwagen ist ein priključno vozilo und kein motorno vozilo, die Ausnahme erreicht die ruda des Wagens also nie. Der einzige Posten, der den Anhänger selbst betrifft, ist stattdessen der dreizehnte, über Stromabnehmer an Elektrofahrzeugen, und die zwölf übrigen sind Scheibenwischer, Kennzeichen, Zollverplombung, Planenbefestigungen, Lichteinrichtungen, Spiegel, Lufteinlässe, Längsanschläge für Wechselbrücken, Trittstufen und Handgriffe, hydraulische Laderampen, Hilfsaggregate vor dem Laderaum und Sonnenblenden.
Der Absatz vor der Liste sagt dasselbe zudem noch einmal, unabhängig von т. 7. Die Länge wird dort als das Maß definiert, in das "svi elementi koji se izvlače, preklapaju, rasklapaju" … "naprijed ili nazad (do maksimalno mogućeg položaja)" hineingerechnet werden — alle Teile, die sich ausziehen, klappen oder auffalten lassen, nach vorn oder nach hinten, in ihrer am weitesten ausgezogenen möglichen Stellung. Eine verstellbare Deichsel ist genau ein solches Teil und ist also voll ausgezogen zu messen. Montenegro kommt damit auf zwei verschiedenen Wegen zu derselben Antwort wie Serbien, und das Land steht nunmehr als "med" in MATBASIS.
Zwei weitere Zahlen, die in der Tabelle keinen Platz finden und dennoch einem Gespann gelten. Чл. 18: "Prepust na motornim i priključnim vozilima može da iznosi najviše 63% razmaka između osovina" — der hintere Überhang höchstens 63 % des Achsabstands. Bei einem einachsigen Wohnwagen zählt man ab der Radachse, und 63 % sind strenger, als es aussieht. Und der letzte Absatz von чл. 15 verlangt, dass Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen innerhalb eines Kreises mit 12,50 m Außen- und 5,30 m Innenradius wenden können — dieselbe Schleppkurve, die auch die EU-Richtlinie verwendet, hier aber so geschrieben, dass sie skupovi vozila ohne Ausnahme für den Personenkraftwagen mit Anhänger gilt.
Spiegel werden nicht in die Breite eingerechnet. Чл. 16 ст. 3 nimmt neun Dinge von der Breitenmessung aus, darunter "ogledala i drugi sistemi za indirektno ostvarivanje vidljivosti". Gemessen wird die Breite bei geschlossenen Türen und Fenstern und geradeaus stehenden Rädern (чл. 16 ст. 2). Die entsprechende Ausnahmeliste für die Länge steht in чл. 15 ст. 4 und hat vierzehn Posten; sie ist oben in ihrer Gesamtheit gelesen, und keiner davon erreicht die Deichsel des Wohnwagens.
Чл. 243 schließt die Kette um das ausländische Gespann, und das tun nicht alle Länder.
Vozila registrovana u drugoj državi mogu da učestvuju u saobraćaju na teritoriji Crne Gore ako imaju sklopove, uređaje i opremu u skladu sa važećom međunarodnom Konvencijom o saobraćaju na putevima i ako su u ispravnom stanju. Vozila iz stava 1 ovog člana, u pogledu dimenzija, najveće dozvoljene ukupne mase i osovinskog opterećenja, moraju ispunjavati uslove u skladu sa ovim zakonom.
Die Ausrüstung wird also am Wiener Übereinkommen gemessen, die Maße dagegen an Montenegros eigenen Regeln. Ein Gespann, das daheim legal, aber breiter als 2,55 m ist, ist hier nicht schon deshalb legal, weil es anderswo zugelassen ist. Werden die Zahlen überschritten, ist das keine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern vanredni prevoz nach чл. 114, was eine Erlaubnis nach dem Straßengesetz verlangt.
Das Tempo steht im Gesetz und nicht in der Verordnung, und der Wohnwagen wird mit diesem Wort genannt. ZBSP чл. 38 ст. 1 begrenzt nach Fahrzeugart, und Nummer 1 lautet:
1) 80 km/h - za autobuse i autobuse sa lakom prikolicom, teretna vozila čija najveća dozvoljena masa nije veća od 7.500 kg i motorna vozila koja vuku prikolicu za stanovanje;
Keine der Nummern 1–6 hat eine Autobahnausnahme, und Absatz 2 schließt die Frage ausdrücklich: der Fahrer hat die Fahrzeuggrenze "i na putu na kojem je ovim zakonom ili postavljenim saobraćajnim znakom dozvoljena veća brzina" einzuhalten — auch auf einer Straße, auf der das Gesetz oder ein aufgestelltes Schild mehr erlaubt. Die 80 gelten also auch auf dem autoput. Die Grundgrenzen ohne Anhänger stehen in чл. 36 und 37: 50 km/h innerorts, mit der Möglichkeit, dort bis 80 auszuschildern, wo die Straßengestaltung es zulässt, und außerorts 130 auf der Autobahn, 100 auf der Schnellstraße, 80 auf den übrigen Straßen. Die zusätzlichen Absenkungen für die Autobahn in чл. 37 ст. 2 treffen einen gebremsten Wohnwagen nicht: 90 km/h gelten Fahrzeugen über 3 500 kg und Fahrzeugen, die einen Anhänger ohne Bremsen ziehen.
Das hintere Schild ist auf das Auto geschrieben, nicht auf den Wagen. Чл. 38 ст. 3 verlangt, dass Kraftfahrzeuge nach ст. 1 Nummern 1 bis 4 — also auch das Auto mit Wohnwagen — auf der linken Hälfte der Rückseite einen gelben Kreis mit rotem Rand und der Geschwindigkeit in Schwarz führen. Die Anhängervariante derselben Pflicht zählt bloß die Nummern 2 und 4 auf, also Güter- und Personenanhänger, nicht den Wohnwagen. Der Gesetzestext legt das Schild damit an eine Stelle, die vom Wagen verdeckt ist, und eine amtliche Auslegung dazu, wie das zu lösen sei, war nicht zu finden. Das unterscheidet Montenegro von Bosnien-Herzegowina, wo die Wohnwagennummer von der Schildpflicht ganz und gar ausgenommen ist.
Die Änderungskette ist vier Akte lang und rührt keine der Zahlen an. Das ZBSP ist durch 58/14, 14/17 (die Entscheidung des Ustavni sud U-I br. 3/16), 66/19 und 111/26 geändert worden. Jeder Akt ist für sich gelesen. 58/14 ändert 44 Paragraphen, lässt чл. 36, 37, 38, 242 und 243 aber unberührt; es fügt чл. 37a hinzu — junge Fahrer und Fahranfänger höchstens 70 km/h, 100 auf der Autobahn — und чл. 160a über die Zone 30. Die konsolidierte Fassung bis einschließlich 66/19 gibt чл. 36, 37, 38, 242 und 243 Wort für Wort wie in der Stammfassung wieder, weder die Gerichtsentscheidung noch die Änderung von 2019 hat sie also angerührt. Die Änderung von 2026, verkündet am 30. Juli 2026 und in Kraft seit dem 7. August 2026, ändert 52 Paragraphen, und auch dort finden sich 36, 37, 38, 242 und 243 nicht — aber sie fügt einen Paragraphen hinzu, den zu kennen sich lohnt, wer hier fährt:
Član 38a Odredbe ovog zakona koje se odnose na brzinu primjenjuju se na trenutno izmjerenu brzinu i srednju (prosječnu) brzinu kretanja vozila.
Die Temporegeln gelten also seit vorgestern nicht bloß der augenblicklich gemessenen Geschwindigkeit, sondern auch der Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke. Für ein Gespann mit einer Grenze von 80 km/h, die auch auf der Autobahn gilt, ist das eine spürbare Verschärfung der Folge, ohne dass eine einzige Ziffer sich geändert hätte.
Methodennotiz: Montenegros Verkündungsblatt veröffentlicht nur Bilder. sluzbenilist.me hat eine freie Suche und freie Aktseiten, aber der Text des Aktes wird ausschließlich als base64-eingebettete Seitenbilder im HTML ausgeliefert — keine Textschicht, keine PDF, kein Downloadendpunkt, nirgends auf der Seite ein api-, storage- oder ocr-Endpunkt. Diese Umgebung hat weder tesseract noch pdftoppm noch pdftotext, die Bilder sind also maschinell nicht zu lesen. Der lesbare Gesetzestext kam stattdessen aus dem Archiv der Polizeigewerkschaft auf supcg.me und ließ sich über zwei unabhängige Merkmale an den Akt des Gazettes knüpfen: die Registriernummer 671, die zuoberst in der PDF und in den Metadaten des Aktes steht, und die Seitenzahl 122, die zur totalPages des Betrachters passt. Der Text der Verordnung kam aus der eigenen PDF des Ministeriums auf gov.me. Die Wege dorthin lohnen sich auszuschreiben, denn die meisten davon sind Sackgassen: wapi.gov.me/v1/documents ignoriert jeden Abfrageparameter und liefert immer die 25 neuesten Dokumente, gov.me/pretraga und gov.me/biblioteka suchen clientseitig, das HTML des Servers enthält also bloß dieselbe Neuestenliste, die Sitemap deckt Artikel ab, aber keine Dokumente, und regis.sluzbenilist.me sowie zakoni.skupstina.me sind Single-Page-Apps, die curl nichts geben — bis auf einen Punkt: zakoni.skupstina.me/zakoni/web/app.php/akt/ hat ein serverseitig gerendertes Suchformular, und dort liegt das Änderungsgesetz von 2026 im Klartext als PDF, samt allen Änderungsanträgen. propisi.net verlangt eine Anmeldung und scheidet damit aus.
Was nicht zu lesen war, und was das bedeutet. Die Verordnung ist nach der Stammfassung dreimal geändert worden — "Sl. list CG" 73/23 (eine Seite), 62/24 (eine Seite) und 71/26 (acht Seiten, verkündet am 26. Mai 2026). Alle drei gibt es nur als Seitenbilder, und keiner der Kanäle, die den Gesetzestext gaben, hat für Ministerialverordnungen eine Entsprechung. Die Maße oben sind deshalb die Stammfassung 2/2015, und das ist auch genau so zu lesen. Die beiden einseitigen Änderungen können das Maßkapitel vernünftigerweise nicht umgeschrieben haben; 71/26 auf acht Seiten kann es. Die Zahlen bleiben in der Tabelle stehen, weil sie aus einer Primärquelle verifiziert sind und weil die Alternative — Montenegro wegzulassen — eine leere Zeile hinterlassen hätte, in die ein Leser "2,55 / 4,00 / 18,75" selbst einträgt. Aber die Zeile ist neu zu rechnen, sobald 71/26 zu lesen ist.
