Liechtenstein
Begrenzung in der App: 80 km/h.
Tempo
80 km/h für Anhängerzüge. Die Obergrenze gilt auch dort, wo eine höhere Grenze ausgeschildert ist (Abs. 2).
Quelle. Lilex, VRV LR 741.11, Art. 7 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 2, Fassung 01.09.2025
Maße — verifiziert aus dem Gesetzestext
Quelle: Verkehrsregelnverordnung (VRV), LR 741.11, LGBl. 1978 Nr. 19, in Fassung 01.09.2025 (PDF).
| Maß | Liechtenstein | Fundstelle |
|---|---|---|
| Breite | 2,55 m (2,60 m für gedämmten Kühl-/Gefrieraufbau mit Wand ≥ 45 mm) | Art. 62 |
| Höhe | 4,00 m mit Ladung | Art. 64 |
| Länge, einzelnes Motorfahrzeug (außer Bus) | 12,00 m ohne Ladung | Art. 63 Abs. 1 Bst. a |
| Länge, Anhänger (außer Sattelanhänger) | 12,00 m ohne Ladung | Art. 63 Abs. 1 Bst. b |
| Länge, Fahrzeugzug | 18,75 m ohne Ladung | Art. 63 Abs. 1 Bst. f |
Die Zahlen sind die europäisch üblichen, aber drei Dinge machen die Seite schreibenswert.
Die Tempo-Obergrenze ist eine Obergrenze, kein Vorschlag. Art. 7 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 setzt 80 km/h für Anhängerzüge, und Abs. 2 fügt hinzu, dass "die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist". Eine ausgeschilderte höhere Grenze hebt sie also nicht an.
Es ist Liechtensteins eigenes Recht, nicht das schweizerische. Ein Verweis liegt nahe: Zollunion seit 1923, gemeinsame Währung und eine VRV mit demselben Namen wie die schweizerische. Aber die Artikelnummern gehen auseinander — die Schweiz setzt dieselben Maße in Art. 64, 65 und 66 VRV, Liechtenstein in Art. 62, 63 und 64. Der Text ist also übernommen und nicht durch Verweis inkorporiert, und zu zitieren ist der liechtensteinische Wortlaut.
Die Messbasis wechselt mitten im Regelwerk. Die Längen in Art. 63 gelten ohne Ladung, die Höhe in Art. 64 mit der Ladung. Ein Fahrzeug, dessen Ladung nach hinten übersteht, verstößt also nicht gegen die Längenregel, kann aber mit derselben Ladung sehr wohl gegen die Höhenregel verstoßen. Die Seite sagt es ausdrücklich, weil die Tabelle in matt.md dafür keinen Platz hat.
Methodennotiz: die Konsolidierung muss datiert werden. Lilex ?version=N ist eine Positionsnummer in der Versionsliste, nicht "die neueste". Die erste Abholung benutzte version=41 und bekam einen Text mit dem Stempel Fassung: 01.01.2016 — neun Jahre alt, ohne dass irgendetwas in der URL darauf hindeutete. Die Landeseite trägt die richtige Antwort in ihrem eigenen Markup: <option selected value="58">01.09.2025. Sämtliche Zahlen oben sind in Version 58 gelesen. Siehe metod.md.
Der Maßwächter und die Karte
Liechtenstein fehlt in Natural Earth 110m, das bis zum 2026-08-09 die Quelle für die Zonenschicht der Karte war. Vaduz landete deshalb im Polygon Österreichs. Die Maße waren dadurch zufällig richtig — Österreich trägt genau dieselben fünf Zahlen — aber das Tempo wurde 70 statt 80, und zufällig recht zu haben ist nicht dasselbe wie recht zu haben. Das Land hat jetzt eine eigene Fläche. Die Karte im Ganzen ist seither gegen Natural Earth 10m gemessen und auf 50m umgestellt worden: siehe Wo der Maßwächter nichts sieht.
