Irland
Begrenzung in der App: 80 km/h.
Tempo
80 km/h auf allen öffentlichen Straßen, die motorway eingerechnet, für ein Auto, das ein anderes Fahrzeug zieht.
Quelle. S.I. 546/2008 Reg. 4, in der Fassung nach S.I. 255/2022
Maße — die allgemeine Regel gilt allen, die Ausnahmen fast niemandem
Irland ist bisher das einzige Land, in dem sowohl das Auto als auch der Wagen höchstens 2,50 m breit sein dürfen, und das einzige, dessen Höhengrenze 4,65 m beträgt. Es ist außerdem das Land, in dem die Zahlenanlage das Wohnwagengespann unzweideutig erfasst — und der Grund ist, dass Irland seine Rechtsvorschrift umgekehrt gebaut hat wie Litauen und Slowenien: die allgemeine Regel ist kategorieneutral, und kategoriegebunden sind die Ausnahmen.
Reg. 26(2), in der Fassung nach S.I. 354/2015 Reg. 6, in Kraft am 1. Januar 2016:
(2) Subject to this Regulation, the overall width of a vehicle shall not exceed 2.50 metres.
"A vehicle" — keine Kategorie, keine Gewichtsgrenze, keine Güteranknüpfung. Das Auto wird erfasst, und der Wohnwagen wird erfasst, denn Reg. 2(1) definiert trailer als "a vehicle attached to a mechanically propelled vehicle … but does not include a semi-trailer".
Die Ausnahmen, die jemanden auf 2,55 heben, wurden durch S.I. 320/2017 Reg. 12 neu gefasst, in Kraft am 14. Juli 2017, und diese Neufassung ist der ganze Punkt:
(4) Subject to this Regulation, the overall width of: (a) a goods vehicle or a goods trailer with a design gross vehicle weight in excess of 3.5 tonnes, and (b) a vehicle to which paragraph (6) applies, may exceed 2.50 metres but shall not exceed 2.55 metres. … (6) This paragraph applies to vehicles to which Article 1(1)(a) of the Council Directive applies, namely motor vehicles in Categories M2 and M3 and their trailers in Category O and motor vehicles in Categories N2 and N3 and their trailers in Categories O3 and O4 …
Der irische Gesetzgeber hat also 2017 selbst den Anwendungsbereich der 96/53 in die Ausnahmeregel hineingeschrieben. M1 steht nicht darin, und O1/O2 stehen nicht darin. Ein Personenkraftwagen mit Wohnwagen bekommt keinen der beiden Wege zu 2,55. 2,50 ist die Grenze, kein Richtwert. Dabei lohnt es sich innezuhalten: ein großer Teil der in Europa verkauften Wohnwagen ist genau 2,50 m breit und die teuersten Modelle 2,55. Letztere sind für die irische öffentliche Straße zu breit.
Die Höhe steht in Reg. 36, in der Fassung nach S.I. 366/2008 Reg. 2, in Kraft am
- November 2008:
36. (1) (a) Subject to paragraph (2), the maximum overall height of a vehicle shall not exceed 4.65 metres. (b) Where a measurement when rounded down equals 4.65 metres it is deemed to be greater than 4.65 metres.
Auch hier "a vehicle" ohne Kategorie. Paragraph (2) war eine Übergangsregel, die am 1. November 2013 auslief, und die einzige seither hinzugekommene Ausnahme — Reg. 36(4), S.I. 166/2014 — gilt Heu- und Silageballen.
Quelle. Road Traffic (Construction and Use of Vehicles) Regulations 2003, S.I. No. 5/2003, in der Fassung nach S.I. 99/2004, 366/2008, 166/2014, 253/2014, 136/2015, 354/2015, 320/2017 und 23/2018.
| Maß | Irland | Fundstelle |
|---|---|---|
| Breite, Auto | 2,50 m | Reg. 26(2) |
| Breite, Anhänger | 2,50 m | Reg. 26(2) |
| Breite mit Ladung | 2,90 m absolute Obergrenze | Reg. 27 |
| Höhe | 4,65 m | Reg. 36(1)(a) |
| Länge, Wohnwagen | 12,00 m (a trailer) | Reg. 28(2) |
| Länge, Wohnmobil | 12,00 m (a mechanically propelled vehicle) | Reg. 28(1) |
| Länge, Gespann | 18,75 m | Reg. 29(1) |
Die Gespanngrenze trifft das Auto mit dem Wagen tatsächlich, was sie in Belgien, Litauen und Slowenien nicht tut, und der Grund steht in der Definition: "combination of vehicles" means a combination of a mechanically propelled vehicle and one trailer. Auch dort keine Güteranknüpfung.
Die Messweise. Reg. 23 misst die Breite zwischen den äußersten vorstehenden Punkten, sieht aber ausdrücklich von Rückspiegeln, Beleuchtung, der Ausbauchung der Reifen am Boden und sieben weiteren Dingen ab. Reg. 24(3): "The drawbar is included in the calculation of the overall length of a trailer" — die Deichsel zählt mit, wie in Frankreich und Italien und anders als in Finnland. Reg. 25 misst das Gespann mit den Längsachsen von Auto und Wagen in derselben senkrechten Ebene. Die Höhe wird nach Reg. 36(3) vom Boden bis zum höchsten Punkt des Fahrzeugs gemessen, und "highest point of the vehicle" ist definiert als einschließlich "all apparatus, appliances, containers, fittings, loads, implements, machinery, objects, parts, platforms, receptacles or removable superstructures" — Dachbox und Fahrräder zählen also mit.
Eine offene Frage, die dem Wohnwagen nicht hilft. Reg. 32, in der Fassung nach S.I. 136/2015 Reg. 9, sagt, ein Fahrzeug, das Anhang I der 96/53 auf einer internationalen Fahrt erfüllt, gelte als den Reg. 3–31 entsprechend:
A vehicle, or a combination of vehicles, which complies with the maximum weights, maximum dimensions and related characteristics set out in respect of the vehicle or combination in Annex I to the Council Directive for the time being in force, when undertaking an international journey, is to be taken to comply with Regulations 3 to 31 inclusive.
Ein Wohnwagenurlaub in Irland ist eine internationale Fahrt, die Frage ist also berechtigt. Aber Anhang I setzt nichts "in respect of" ein M1 mit einem O-Anhänger, denn die Richtlinie erfasst diese Klassen nach Art. 1(1)(a) nicht, und eine Regel, die keine Zahl setzt, kann nicht erfüllt werden. Dass der Gesetzgeber 2017 ausgerechnet Art. 1(1)(a) in die Ausnahmeregel geschrieben hat, weist in dieselbe Richtung. Das ist unsere Lesart des Textes, kein Urteil, aber die Lesart, die 2,55 erlaubt, verlangt, dass eine leere Menge als erfüllt gilt.
Methodennotiz: die Änderungen waren nicht kosmetisch. Reg. 26, 28, 29(1), 30(1), 32 und 36 sind alle seit 2003 geändert worden. Wäre die Fassung von 2003 geradeheraus zitiert worden, hätte das Höhenfeld "keine allgemeine Grenze" gelautet — Reg. 36 von 2003 setzte nur 4,57 m für Doppeldeckerbusse — und die 2,55-Ausnahmen hätten ausgesehen, als könnte sie jeder mit einem schweren Anhänger erreichen. Die Änderungsübersicht stammt aus der chronologischen Tabelle von irishstatutebook.ie für 2003 (isbc/si2003_1-50), die bis einschließlich 1. August 2026 aktualisiert war, und jede Änderungsvorschrift, die Reg. 23–32 und 36 betrifft, wurde abgeholt und gelesen. Reg. 24, 25, 27 und 31 stehen in der Ursprungsfassung. Eine konsolidierte Fassung gibt es nicht: die Seite schreibt <!-- No Revised SI available --> aus.
