Frankreich
Begrenzung in der App: 80 km/h.
Tempo
Gespann über 3,5 Tonnen: 90 km/h auf der Autobahn, 80 auf Straßen mit Mittelstreifen (90, wenn höchstens 12 t), 80 auf allen übrigen Straßen. Unter 3,5 Tonnen gilt R413-8 nicht — dann sind es die Grenzen des Personenkraftwagens.
Quelle. Légifrance, R413-8 und R413-9
Maße — verifiziert aus dem code de la route
Quelle: code de la route, Art. R312-10 (in Kraft seit 2020-07-01), Art. R312-11 und Art. R311-1 (beide in Kraft seit 2022-01-16), gelesen am 2026-08-07.
| Maß | Frankreich | Fundstelle |
|---|---|---|
| Breite | 2,55 m | R312-10 I 2° |
| Breite, klimatisiertes Fahrzeug | 2,60 m | R312-10 I 1° |
| Höhe | keine allgemeine Grenze | — |
| Länge, Auto | 12 m | R312-11 I 2° |
| Länge, Wohnwagen | 12 m einschließlich der Kupplungseinrichtung | R312-11 I 3° a |
| Länge, Gespann | 18,75 m | R312-11 I 8° |
Die Gespannzeile braucht ein Zwischenglied. R312-11 hat zwei Kandidaten: 8° train routier mit 18,75 m und 11° "Autres ensembles de véhicules : 18 mètres". Welcher gilt, entscheidet die Definition in R311-1 Nummer 7.2:
Train routier : ensemble constitué d'un véhicule à moteur auquel est attelée une remorque ou une semi-remorque dont l'avant repose sur un avant-train
Keine Gewichtsgrenze, keine Fahrzeugklasse, kein Erfordernis eines Gütertransports. Ein Personenkraftwagen mit Wohnwagen ist also ein train routier und bekommt 18,75 m, nicht 18. Das ist das Gegenteil dessen, was in Deutschland und den Niederlanden herauskam, wo die Entsprechung der französischen Formulierung Ausnahmen eingebaut hatte.
Die Wohnwagenzeile verbirgt einen Unterschied, den man leicht übersieht: R312-11 I 3° a sagt "Remorque de catégorie O, y compris le dispositif d'attelage : 12 mètres" — die Kupplungseinrichtung zählt mit. Das Vereinigte Königreich rechnet sie heraus, Finnland rechnet die Deichsel ausdrücklich heraus. Zwölf Meter in Frankreich sind also weniger Wohnwagen als zwölf Meter in Dänemark, wo der Wortlaut dazu nichts sagt.
Die Höhenzeile beruht auf einem Fehlen, und sie ist auf dieselbe Weise durchsucht wie die schwedische: das ganze Kapitel II (Poids et dimensions, Art. R312-1 bis R312-25, alle 25 Artikel in ein und derselben Abholung) enthält das Wort hauteur ein einziges Mal, in R312-16: "La hauteur des motocyclettes, des tricycles et quadricycles à moteur et des cyclomoteurs ne peut excéder 2,50 mètres." Autos und Anhänger werden nicht genannt. Es gibt keine französische Höhengrenze für ein Wohnwagengespann.
Der Weg dorthin: legifrance.gouv.fr antwortet auf curl mit 403 und Cloudflares "Just a moment…". Die Seiten sind aber serverseitig gerendert, also hat Wayback brauchbare Kopien. web.archive.org/web/<ts>id_/… ergab ein 302 auf einen leeren Eintrag — ohne id_ kam die ganze Seite. Ein Fall, in dem die umgeschriebene Archivseite besser ist als die Rohbytes.
